Honorare für Lichtbildwerke aus meinem Portfolio: jede Nutzung meiner Lichtbildwerke ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Nutzungsumfang und ‑dauer und der Verbreitung. Grundlage der Honorarberechnung ist die jeweils aktuelle Ausgabe “Bildhonorare” der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing mfm. Sondervereinbarungen sind selbstverständlich möglich.
Honorare für Auftragsproduktionen: Die Preise für Lichtbildwerke werden individuell an die jeweiligen Gegebenheiten, die Kundenanforderungen sowie den technischen Aufwand für Aufnahme und Datenaufbereitung angepaßt. Grundlage der Berechnung ist die jeweils aktuelle Ausgabe “Bildhonorare” der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing mfm. Für die Herstellung wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Sondervereinbarungen und individuelle Lizenzierung sind selbstverständlich möglich. Gern unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot.
Einfache Lizenz: Werden einfache Lizenzen eingeräumt , ist deren Inhaber berechtigt, den Lizenzgegenstand neben dem Lizenzinhaber zu nutzen. In welchem Umfang und auf welche Art regelt der Lizenzvertrag. Außerdem können weitere berechtigte Lizenznehmer vorhanden sein, die den Lizenzgegenstand ebenfalls nutzen dürfen.
Exklusive Lizenz: Bei exklusiven Lizenzen kann der Inhaber alle anderen Personen von der Nutzung des Lizenzgegenstandes ausschließen. Dies betrifft regelmäßig auch den Lizenzgeber selbst.
Individuelle Lizenz: Die Grundformen der Lizenzierung (einfache oder exklusive Lizenzierung) können im Rahmen einer individuellen Lizenzierung unterschiedlich beschränkt werden. Soll eine beschränkte Lizenz eingeräumt werden, bestimmen die Vertragsparteien den konkreten Umfang. Möglich ist es, den Umfang der Nutzung räumlich, zeitlich und/oder inhaltlich zu beschränken.